Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt.

 

Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Anwältezu setzen. Sie profitieren als mein Mandant auf diesem sensiblen Rechtsgebiet von einfühlsamer Begleitung einerseits und durchsetzungsstarker Vertretung Ihrer Interessen andererseits.

 

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Unterhalts und der Vermögensauseinandersetzung, bei der Scheidung, bei der Gestaltung und notariellen Beurkundung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, bei Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten.

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